1. GENERAL
(i) Deliveries, services, and offers of CPL Aromas GmbH, Bielefeld (Seller) are exclusively subject to these terms and conditions. These terms and conditions also apply to all future business relationships, even if they are not expressly agreed upon again. These terms and conditions are deemed accepted at the latest upon acceptance of the goods or services. Any conflicting terms and conditions of the buyer are hereby rejected.
(ii) All agreements made between the seller and the buyer for the purpose of carrying out this contract must be in writing.
2. OFFER AND CONCLUSION OF CONTRACT
(i) The seller’s offers are subject to change and non-binding. Declarations of acceptance and all orders require written or electronic confirmation from the seller to be legally valid.
(ii) The seller’s sales staff are not authorized to make any oral side agreements or give any oral assurances beyond the content of the written contract.
3. DELIVERY
(i) The goods shall be delivered to the address indicated on the order confirmation.
(ii) The order confirmation will only state an estimated delivery date. This information is non-binding. The delivery date and delivery time are not part of the contract. Delivery dates or deadlines require a separate, written agreement to be binding.
(iii) The Seller shall not be liable for delays in delivery or performance due to force majeure or events that significantly impede or render delivery impossible, even temporarily – including, but not limited to, strikes, lockouts, and official orders, even if these occur at the Seller’s suppliers or their sub-suppliers – even if delivery dates and deadlines have been contractually agreed upon. Such events entitle the Seller to postpone delivery or performance for the duration of the impediment plus a reasonable start-up period or to withdraw from the contract in whole or in part with respect to the unfulfilled portion.
(iv) If the impediment lasts longer than three months, the buyer is entitled, after setting a reasonable grace period, to withdraw from the contract with respect to the unfulfilled part. If the delivery time is extended or the seller is released from his obligation, the buyer cannot derive any claims for damages therefrom.
(v) The seller’s compliance with its delivery and performance obligations is contingent upon the buyer’s timely and proper fulfillment of its obligations.
(vi) If the buyer defaults on acceptance, the seller is entitled to claim compensation for the damage incurred; upon the occurrence of default on acceptance, the risk of accidental deterioration and accidental loss passes to the buyer.
4. PAYMENT
(i) Unless otherwise agreed, the seller’s invoices are payable immediately and without deduction. Notwithstanding any contrary instructions from the buyer, the seller is entitled to apply payments first to the buyer’s older debts. The seller will inform the buyer of the allocation of the payment. If costs and interest have already accrued, the seller is entitled to apply the payment first to the costs, then to the interest, and finally to the principal.
(ii) If the buyer defaults on payment of the purchase price, the seller is entitled to demand, from the date of default, interest at a rate of eight percentage points above the base interest rate as liquidated damages.
(iii) If the seller becomes aware of circumstances that call into question the buyer’s creditworthiness, in particular if a check is dishonored or the buyer suspends payments, or if the seller becomes aware of other circumstances that call into question the buyer’s creditworthiness, the seller is entitled to demand immediate payment of the entire outstanding balance, even if checks have been accepted. In this case, the seller is also entitled to demand advance payments or security.
(iv) The buyer is only entitled to set-off, retention or reduction, even if notices of defects or counterclaims are asserted, if the counterclaims have been legally established or are undisputed.
5. PRICES
(i) If the seller is unable to deliver the goods within one month of the expected delivery date for reasons beyond his control, he reserves the right to increase the price of the goods in accordance with the increased material and manufacturing costs, unless expressly agreed otherwise. In the event of a price increase, the buyer has the right to withdraw from the contract.
(ii) Unless expressly stated otherwise, all prices are exclusive of statutory VAT and do not include delivery and packaging costs.
6. RETENTION OF TITLE AND TRANSFER OF RISK
(i) The delivered goods remain the property of the seller until full payment has been received.
(ii) The buyer must store the goods in such a way that they can be identified as the property of the seller. The buyer must insure the goods at his own expense for the benefit of the seller for the amount of their replacement value.
(iii) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann der Verkäufer jederzeit durch schriftliche Mitteilung dieses Recht widerrufen. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so wird vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung oder Vermischung auf den Verkäufer übergeht. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(iv) Bei rechtswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Der Käufer ermöglicht dem Verkäufer die Abholung der Ware und gestattet ihm oder von ihm mit der Abholung beauftragten Dritten unwiderruflich sein Grundstück sowie seine Betriebs- und Geschäftsräume zu betreten oder zu befahren, soweit dieses zur Rücknahme der Ware notwendig ist.
(v) Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe auf den Käufer über; Ziffer 3 (vi) bleibt unberührt. Wird die Übergabe auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Übergabebereitschaft auf ihn über.
7. HAFTUNG
(i) Mit Ausnahme der in Ziffer 7 (iii) geregelten Tatbestände ist die über die in Ziffer 8 übernommene Mängelhaftung hinausgehende Haftung des Verkäufers ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(ii) Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Freistellung von Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
(iii) Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in den Absätzen (i) und (ii) gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und deren Einhaltung der Käufer regelmäßig erwarten kann. Hier haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch einfache Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(iv) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
8. MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
(i) Der Verkäufer gewährleistet, dass alle gelieferten Waren mit zuvor gelieferten Warenproben übereinstimmen und etwaig zugesicherte Spezifikationen erfüllen. Eine darüber hinausgehende gesetzliche oder vertragliche, ausdrückliche oder konkludente Gewährleistung bezüglich Qualität, Zustand, Beschreibung, Übereinstimmung mit Warenproben oder Geeignetheit für die geplante Nutzung ist in den Grenzen der Ziffer 7 (iii) ausgeschlossen.
(ii) Darüber hinaus ist eine Haftung des Verkäufers für jegliche Mängel der Waren in den Grenzen der Ziffer 7 (iii) ausgeschlossen, die ausschließlich oder teilweise auf der gewöhnlichen Abnutzung, auf einer Lagerung, Bedienung oder Veränderung der Waren entgegen der schriftlichen Verkäuferempfehlungen, auf unsachgemäßem Gebrauch oder auf einer sonstigen vorsätzlich oder fahrlässig durch den Käufer, seine Bevollmächtigten, Arbeitnehmer oder Subkontraktoren verursachten Schädigung beruhen.
(iii) Der Käufer ist im Vorfeld einer Bestellung der Waren selbst dafür verantwortlich, durch Tests mit (ggf. kombinierten) Warenproben die Geeignetheit der Waren für seine Produkte sicherzustellen. Die Haftung für Schäden, die dem Käufer oder Dritten infolge unzureichender Tests durch den Käufer entstehen, ist in den Grenzen der Ziffer 7 (iii) ausgeschlossen.
(iv) Die Waren dürfen nur gemäß den Originalspezifikationen und Leistungsbeschreibungen verwendet werden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, an den Spezifikationen diejenigen Änderungen vorzunehmen, die zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich sind. Die Haftung für Schäden, die dem Käufer infolge bestimmungswidriger Verwendung der Waren entstehen, ist in den Grenzen der Ziffer 7 (iii) ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer kann beweisen, dass der Schaden auf einem Mangel der Waren beruht.
(v) Der Verkäufer behält sich Abweichungen von Warenproben, Zeichnungen, Beschreibungen und Werbeaussagen, die vom Verkäufer in Umlauf gebracht werden, und sämtlichen Beschreibungen oder Illustrationen, die in den Katalogen und Broschüren des Verkäufers enthalten sind, vor. Für diese Angaben wird jede Gewährleistung in den Grenzen der Ziffer 7 (iii) ausgeschlossen. Insbesondere werden sie nicht Bestandteil der Originalspezifikationen. Derartige Angaben sind nur verbindlich i.S.d. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB, soweit sie ausdrücklich als Beschaffenheit der Ware vereinbart worden sind.
(vi) Eine Haftung für Rechtschreibfehler, Redaktionsversehen oder sonstige vom Verkäufer offensichtlich unbeabsichtigte Angaben, die in den Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsbestätigungen, Rechnungen oder sonstigen Dokumenten oder Informationen enthalten sind, die vom Verkäufer veröffentlicht werden, wird in den Grenzen der Ziffer 7 (iii) ausgeschlossen; derartige Fehler können jederzeit vom Verkäufer berichtigt werden.
(vii) Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Waren schriftlich anzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
9. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL
(i) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(ii) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bielefeld ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(iii) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung tritt eine solche Regelung, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Bestimmung entspricht.
[24. Februar 2014]
DATENSCHUTZERGÄNZUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die folgenden Bestimmungen sind in anwendbarem Umfang eine Ergänzung jeglicher nationaler oder länderübergreifender Geschäftsbedingungen, in deren Rahmen Geschäfte zwischen Kunden und einem Unternehmen oder verbundenem Unternehmen innerhalb der CPL Group durchgeführt werden.
DEFINITIONEN
Datenschutzgesetz: die britischen Rechtsvorschriften zum Datenschutz und (solange und soweit die Gesetze der Europäischen Union in Großbritannien Rechtswirkung haben) die Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679) und jegliche andere anzuwendenden EU-Regelungen, die in Zusammenhang mit Datenschutz stehen.
Britische Rechtsvorschriften zum Datenschutz: jegliche Rechtsvorschriften zum Datenschutz, die zum jeweiligen Zeitpunkt in Großbritannien gelten, darunter der Data Protection Act 1998 oder 2018 oder jegliche nachfolgenden Gesetze.
DATENSCHUTZ
1.1 Beide Parteien werden allen geltenden Forderungen des Datenschutzgesetzes nachkommen. Diese Klausel ist eine Ergänzung; die Verpflichtungen einer Partei im Rahmen des Datenschutzgesetzes werden durch sie weder abgeschwächt noch aufgehoben oder ersetzt. In dieser Klausel 1 umfasst der Begriff „anzuwendende Gesetze“(solange und soweit sie für den Provider gelten) das Recht der Europäischen Union, das Recht eines Mitgliedstaates der europäischen Union und/oder innerstaatliches britisches Recht; und „innerstaatliches britisches Recht“ umfasst die britischen Vorschriften zum Datenschutz und alle anderen Vorschriften, die in Großbritannien gelten.
1.2 Die Parteien erkennen an, dass zum Zwecke des Datenschutzgesetzes der Kunde der Datenverantwortliche und der Provider der Datenverarbeiter ist (wobei die Begriffe Datenverantwortlicher und Datenverarbeiter die im Datenschutzgesetz definierte Bedeutung haben). Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung auf unserer Website unter https://www.cplaromas.com/company/privacy-policy/ um sich über den Rahmen, die Art und den Zweck der Verarbeitung durch den Provider zu informieren sowie über die Dauer der Verarbeitung, die Arten der personenbezogenen Daten (wie im Datenschutzgesetz definiert, personenbezogene Daten) und die Kategorien von betroffenen Personen.
1.3 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Klausel 1.1 wird der Kunde gewährleisten, dass er für alle notwendigen angemessenen Zustimmungen und Mitteilungen gesorgt hat, um die rechtmäßige Übermittlung der personenbezogenen Daten an den Provider und für die Dauer und den Zweck dieser Vereinbarung zu ermöglichen.
1.4 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit der Klausel 1.1 wird der Provider bezüglich personenbezogener Daten, die in Zusammenhang mit der Leistung des Providers verarbeitet werden, und bezüglich seiner Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung Folgendes tun:
(a) personenbezogene Daten nur dann verarbeiten, wenn er entsprechende schriftliche Anweisungen des Kunden erhalten hat, es sei denn, der Provider ist durch anzuwendende Gesetze dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Wenn sich der Provider auf Gesetze eines zur Europäischen Union gehörenden Landes oder auf das Recht der Europäischen Union stützt, um personenbezogene Daten zu verarbeiten, soll der Provider den Kunden umgehend davon in Kenntnis setzen, bevor die laut anzuwendender Gesetze erforderliche Verarbeitung durchgeführt wird, es sei denn, die anzuwendenden Gesetze verbieten es dem Provider, den Kunden zu informieren;
(b) sicherstellen, dass es angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gibt, die vom Kunden geprüft und gebilligt wurden, um vor unberechtigter oder rechtswidriger Verarbeitung von personenbezogen Daten zu schützen sowie vor dem zufälligen Verlust oder der zufälligen Zerstörung oder Beschädigung von personenbezogenen Daten. Dies soll entsprechend des Schadens, der durch die unberechtigte oder rechtswidrige Verarbeitung oder den zufälligen Verlust oder die zufällige Zerstörung oder Beschädigung entstanden ist, und entsprechend der Art der zu schützenden Daten erfolgen, und unter Berücksichtigung des Stands der technischen Entwicklung und der Kosten, die mit der Einführung von Maßnahmen einhergehen (diese Maßnahmen können gegebenenfalls die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten umfassen sowie die Gewährleistung von Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit seiner Systeme und Services, die Gewährleistung, dass die Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten und der Zugriff darauf nach einem Störfall zeitnah wieder möglich sind, und die regelmäßige Beurteilung und Bewertung der Effizienz der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die ergriffen wurden);
(c) sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben und/oder diese verarbeiten, angehalten sind, die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln; und
(d) keine personenbezogenen Daten an Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, es sei denn, der Kunde hat zuvor sein schriftliches Einverständnis gegeben und die folgenden Voraussetzungen werden erfüllt:
(i) der Kunde oder der Provider hat angemessene Sicherheitsvorkehrungen bezüglich der Datenübermittlung getroffen;
(ii) die betroffene Person hat durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe;
(iii) der Provider kommt seinen Verpflichtungen im Rahmen der Datenschutzgesetze nach, indem er für ein angemessenes Maß an Schutz der personenbezogenen Daten, die übermittelt werden sollen, sorgt; und
(iv) der Provider befolgt die Anweisungen des Kunden bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die er im Vorhinein erhalten hat;
(e) unterstützt den Kunden auf dessen Kosten bei der Beantwortung jedweder Anfragen einer betroffenen Person und bei der Gewährleistung der Einhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Datenschutzgesetze mit Hinblick auf Sicherheit, Benachrichtigungen bei Sicherheitsverletzungen, Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichts- und Regulierungsbehörden;
(f) benachrichtigt den Kunden unverzüglich, wenn er von einer Verletzung des Schutzes personenbezogenen Daten erfahren hat;
(g) löscht personenbezogene Daten und Kopien davon oder gibt sie an den Kunden zurück, wenn die Vereinbarung beendet ist, falls der Kunde schriftlich darum gebeten hat, es sei denn, das anzuwendende Gesetz verlangt die Speicherung der personenbezogenen Daten; und
(h) maintains complete and accurate records and manages information to demonstrate its compliance with this clause.
1.5 The customer does not consent to the appointment of any personal data processors by the provider under this agreement.
1.6 Either party may amend this clause at any time, subject to a notice period of 30
days, by replacing it with appropriate “Controller to Processor” standard clauses or similar terms that are part of an appropriate certification scheme (which shall apply if replaced by the Annex to this Agreement).
